Persönliche Vorsorge

Jeder hat das Recht, die Art seiner Bestattung selbst zu bestimmen, wobei er in der Regel darauf vertraut, dass seine Angehörigen die geäußerten Wünsche erfüllen. Bei uns ist durch den Abschluss eines Bestattungsvorsorge – Vertrages aber auch die Möglichkeit gegeben, die eigene Bestattung bereits zu Lebzeiten nach seinen Wünschen zu regeln und in den Einzelheiten genau festzulegen, wie die Bestattung nach dem Tode durchgeführt werden soll. Gebrauch machen hiervon immer mehr Personen, die entweder alleinstehend sind, deren Angehörige in einer anderen Stadt wohnen oder die ihre Angehörigen von der Sorge um die Bestattungsregelung entlasten wollen.

Hierbei arbeiten wir Ihnen einen Vorschlag über die Durchführung der Bestattung aus, gemäß Ihren geäußerten Wünschen und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel. Diese Regelung hat den Vorteil, dass bei Eintritt des Sterbefalles, insbesondere von alleinstehenden Personen, alle Formalitäten sofort in die Wege geleitet werden können und die Bestattungsdurchführung dann auch wirklich entsprechend dem Willen und den Anordnungen des Verstorbenen erfolgt.