Formalitäten

Nach einem Verlust gibt es zudem eine Reihe von Formalitäten zu erledigen. Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite, um Ihnen bei allen notwendigen Schritten behilflich zu sein.

Hier finden Sie Informationen zu den weiteren Formalitäten und wie wir Ihnen dabei helfen können, sie zu bewältigen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen.

  • Bei Sozialbestattung: Antrag auf Kostenübernahme vor der Beisetzung beim zuständigen Sozialamtstellen (vom nächsten Bestattungspflichtigen)
  • Sterbeurkunden (vom Standesamt des Sterbeortes)
  • Benachrichtigung der zuständigen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse / Beihilfestelle · Benachrichtigung der Rentenstellen
  • Antrag auf das sogenannte Sterbevierteljahr: Hinterbliebener Ehepartner hat Anspruch auf Zahlung der bisherigen Rentenhöhe zu 100 % für die auf den Sterbemonat folgenden drei Kalendermonate. Hierfür muss ein gesonderter Antrag gestellt werden
  • Baldmöglichst Antrag auf Witwer- / Witwenrente beim Rathaus des Wohnortes (muss von Witwe / Witwer selbst gestellt werden)

ACHTUNG: Sehr wichtig wegen Krankenversicherungsschutz

  • Renten aus Zusatzversicherungen (öffentlicher / kirchlicher Dienst, Betriebsrenten, private und betriebliche Altersvorsorge u.a.)
  • Zahlung aus Pensionsfonds früherer Arbeitgeber (Riester-Rente, Rürup-Rente etc.)