Beantragung von Renten

Antrag auf Witwen- bzw. Witwerrente

Zuerst wird der Antrag auf die sogenannte Vorschusszahlung bzw. das „Sterbevierteljahr“ gestellt. Hierfür benötigen wir die Rentennummer, die Kontonummer (falls nicht auf das bisherige Konto überwiesen werden soll), eine Sterbeurkunde sowie das Datum der Eheschließung (Seit 01.01.2002 wird nur bezahlt, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des eingetretenen Sterbefalles mindestens ein Jahr bestanden hat). Die Vorschusszahlung wird für die drei folgenden Monate nach dem Sterbemonat in Höhe der bisher bezogenen Rente des Verstorbenen ausbezahlt, d. h. die Rente des Sterbemonats bleibt immer und wird nicht, auch nicht anteilig, zurückgefordert. Diese Leistung wird immer an die Witwe bzw. den Witwer (nicht an andere Familienangehörige) ausbezahlt, unabhängig von dessen eigenen Einkünften.

Für die Antragstellung auf Witwen- bzw. Witwerrente werden von Ihnen persönliche Unterlagen benötigt. Es ist ratsam mit der Rentenstelle beim Rathaus Ihres Wohnortes einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Der Antrag auf Witwen- bzw. Witwerrente sollte innerhalb drei Wochen gestellt werden, da der mitversicherte, hinterbliebene Ehepartner nur für diese Zeit automatisch weiter krankenversichert ist.

Mit Antragstellung auf Witwen- bzw. Witwerrente ist der Versicherungsschutz wieder gewährleistet.

Die Berechnung der Witwen- bzw. Witwerrente richtet sich nach Art und Höhe der eigenen Einkünfte.

Halbwaisen- bzw. Waisenrente

Für Waisen bis 18 Jahre wird die Geburtsurkunde benötigt sowie die Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteiles.

Für Waisen von 18 Jahre bis 27 Jahre wird die Geburtsurkunde, ein Schul-, eine Studien- oder Berufsausbildungsbescheinigung bzw. der Lehrvertrag sowie die Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteiles benötigt.

Beamtenbeihilfen

Stand der Verstorbene in einem Beamtenverhältnis, besteht meist ebenfalls ein Anspruch auf Beihilfe. Die Richtlinien wurden bundeseinheitlich schon stark angeglichen. Die Personalberatungsstellen bzw. die Besoldungsämter sind hier die richtigen Ansprechpartner.