Bestattungsarten

Hat der Verstorbene eine Willenserklärung hierüber hinterlassen, so sollten sich die Angehörigen an die gewünschte Bestattungsart halten. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln.

Erdbestattung

Weit verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Sie können grundsätzlich zwischen verschiedenen Grabarten entscheiden. Reihengräber werden nach der vorgegebenen Laufzeit der jeweiligen Satzung der Friedhofsverwaltung wieder eingeebnet und können nicht wieder verlängert werden. Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern kann jederzeit wieder verlängert werden. In der Regel muss das Nutzungsrecht verlängert werden, wenn in eine vorhandene Grabstelle eine weitere Beisetzung stattfindet. Hier muss die Grabstelle bis zur vorgeschriebenen Mindestruhezeit wieder nachgekauft werden.

Feuerbestattung

Dies ist die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Asche in einer Urne. Eine besondere Willenserklärung ist in jedem Falle notwendig. Diese kann durch den Verstorbenen schon zu Lebzeiten geschrieben worden sein. Liegt keine direkte Willenserklärung zur Feuerbestattung vor, kann diese von geschäftsfähigen Angehörigen nach Reihenfolge des Verwandtschaftsgrades für den Verstorbenen bestimmt werden. Es gibt unterschiedliche Arten den Ablauf der Feuerbestattung bzw. der Trauerfeier zu bestimmen. Sie können die Trauerfeier in der Einsegnungshalle mit dem aufgebahrten Sarg durchführen, danach wird in das Krematorium überführt und zu einem späteren Zeitpunkt wird die Urne dann beigesetzt. Die Trauerfeier kann aber auch erst nach der erfolgten Einäscherung mit der Urne stattfinden, so dass anschließend mit allen Trauergästen die Urnenbeisetzung sein kann. Die dritte Möglichkeit wäre eine Trauerfeier direkt im Krematorium, wobei die Urnenbeisetzung dann auch später erfolgt. Die gebräuchlichste Art ist die Beisetzung der Urne im Grab; aber auch Urnenwand und die Seebestattung sind mögliche Formen der Urnenbeisetzung.

Friedwald-Bestattung

Der Friedwald bietet eine weitere Möglichkeit der Urnenbeisetzung. Hier geht zwingend eine Einäscherung voraus. Für die Beisetzung im Friedwald ist eine biologisch abbaubare Urne vorgeschrieben, die an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt wird. Christliche Beisetzungen sind in einem Friedwald ebenso üblich wie Beisetzungen ohne geistlichen Beistand. Grundsätzlich steht der Friedwald allen Religionen und Weltanschauungen offen. Es stehen verschiedene Bäume zur Auswahl, die zusammen mit dem Förster des Friedwaldes ausgesucht werden. Zum vereinbaren Beisetzungstermin trifft sich der Förster mit den Angehörigen im Eingangsbereich. Die Urne wird, auf Wunsch auch von den Angehörigen, zum ausgesuchten Baum getragen. Dort hat der Förster die Grabstelle vorbereitet und ausgeschmückt. Am Baumgrab befindet sich eine kleine Schaufel. Die Angehörigen haben somit die Möglichkeit, Erde in die Graböffnung zu geben. Die Grabpflege übernimmt im Friedwald die Natur. Daher wird üppiger Blumenschmuck vom Förster nicht geduldet.

Seebestattung

In Deutschland besteht laut Gesetz ein Bestattungszwang, d.h. die Urne muss beigesetzt werden, und darf nicht beispielsweise auf einem Grundstück beigesetzt oder verstreut werden. Die einzige Ausnahme hiervon ist die Seebestattung. Hier wird auf Antrag die Befreiung vom Bestattungszwang erteilt. Die Urne kann dann auf Anforderung einer zugelassenen Seebestattungsreederei dieser zugestellt werden. Sie sorgt für die Verbringung der Urne in das dafür vorgesehene Seegebiet (außerhalb der “Drei-Meilen-Zone”). Dort wird durch den Kapitän die genaue Position festgestellt, dann wird die vorgeschriebene, im Wasser lösliche, Spezialurne dem Meer übergeben. Der gesamte Vorgang wird im Logbuch festgehalten. Die Angehörigen erhalten einen Auszug aus dem Logbuch. Selbstverständlich können die Angehörigen die Fahrt auf See auch begleiten. Die notwendigen Abstimmungen können durch uns organisiert werden.

Anonyme Urnenbeisetzung

Bei der anonymen Urnenbeisetzung erfolgt die Beisetzung auf dem anonymen Urnenfeld. Dies ist eine Rasenfläche, die nach jeder Urnenbeisetzung wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt wird. Die Gründe für anonyme Urnenbeisetzungen sind unterschiedlich. Bei dieser Bestattungsart erfolgt keine Kennzeichnung nach außen, es darf kein Grabkreuz bzw. keine Grabtafel erstellt werden. Die Angehörigen erfahren nicht die genaue Beisetzungsstelle. Ebenso dürfen keine Blumen gepflanzt werden.