- Bei Sozialbestattung: Antrag auf Kostenübernahme vor der Beisetzung beim zuständigen Sozialamtstellen (vom nächsten Bestattungspflichtigen)
- Sterbeurkunden (vom Standesamt des Sterbeortes)
- Benachrichtigung der zuständigen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse / Beihilfestelle · Benachrichtigung der Rentenstellen
- Antrag auf das sogenannte Sterbevierteljahr: Hinterbliebener Ehepartner hat Anspruch auf Zahlung der bisherigen Rentenhöhe zu 100 % für die auf den Sterbemonat folgenden drei Kalendermonate. Hierfür muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.
- Baldmöglichst Antrag auf Witwer- / Witwenrente beim Rathaus des Wohnortes (muss von Witwe / Witwer selbst gestellt werden)
- ACHTUNG: Sehr wichtig wegen Krankenversicherungsschutz
- Renten aus Zusatzversicherungen (öffentlicher / kirchlicher Dienst, Betriebsrenten, private und betriebliche Altersvorsorge u.a.)
- Zahlung aus Pensionsfonds früherer Arbeitgeber (Riester-Rente, Rürup-Rente etc.)
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