Formalitäten

  • Bei Sozialbestattung: Antrag auf Kostenübernahme vor der Beisetzung beim zuständigen Sozialamtstellen (vom nächsten Bestattungspflichtigen)
  • Sterbeurkunden (vom Standesamt des Sterbeortes)
  • Benachrichtigung der zuständigen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse / Beihilfestelle · Benachrichtigung der Rentenstellen
  • Antrag auf das sogenannte Sterbevierteljahr: Hinterbliebener Ehepartner hat Anspruch auf Zahlung der bisherigen Rentenhöhe zu 100 % für die auf den Sterbemonat folgenden drei Kalendermonate. Hierfür muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.
  • Baldmöglichst Antrag auf Witwer- / Witwenrente beim Rathaus des Wohnortes (muss von Witwe / Witwer selbst gestellt werden)
  • ACHTUNG: Sehr wichtig wegen Krankenversicherungsschutz
    • Renten aus Zusatzversicherungen (öffentlicher / kirchlicher Dienst, Betriebsrenten, private und betriebliche Altersvorsorge u.a.)
    • Zahlung aus Pensionsfonds früherer Arbeitgeber (Riester-Rente, Rürup-Rente etc.)